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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 123/13

Datum:
27.05.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 123/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0527.6B123.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 605/12
Schlagworte:
Auswahlentscheidung Inhaltliche Ausschöpfung Beurteilungsspielraum Anforderungsprofil
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Oberstudienrats, dessen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf die vorläufige Freihaltung einer Fachleiterstelle gerichtet ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

 

Gründe.

12345678910111213141516171819202122
 

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