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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1226/13

Datum:
12.11.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1226/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1112.6B1226.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 454/13
Schlagworte:
Gehobener Polizeivollzugsdienst Zulassung Auswahlverfahren
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Bewerbers um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst gegen die Ablehnung seines Antrags, ihn im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zum Auswahlverfahren zuzulassen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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