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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1220/12

Datum:
25.01.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1220/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0125.6B1220.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 586/12
Schlagworte:
Polizeiärztliche Untersuchung Anordnung Inhaltliche Anforderungen Formelle Anforderungen Zweifel an der Dienstfähigkeit Verwendung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Kriminalkommissars, dessen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung darauf gerichtet ist, dem Dienstherrn aufzugeben, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens von der Durchführung einer polizeiärztlichen Untersuchung abzusehen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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