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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 11/13

Datum:
07.03.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 11/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0307.6B11.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 543/12
Schlagworte:
Dienstunfähigkeit
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Hauptwerkmeisters, der sich gegen seine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wendet.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter entsprechender Änderung des angefochtenen Beschlusses für beide Rechtszüge auf jeweils bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

 
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