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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1181/13

Datum:
28.10.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1181/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1028.6B1181.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1412/13
Schlagworte:
Ruhestand Altersgrenze Ruhestandseintritt Hinausschieben dienstliche Gründe
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Steueramtsrätin, die im Wege der einstweiligen Anordnung unter anderem die Verpflichtung des Antragsgegners zum Hinausschieben ihres Eintritts in Ruhestand erreichen will.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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