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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1162/13

Datum:
21.11.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1162/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1121.6B1162.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 343/13
Schlagworte:
Stellenbesetzung Anlassbeurteilung Vergleichsgruppe
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Stadtamtmanns in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis 13.000 Euro festgesetzt.

 
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