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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1147/13

Datum:
12.12.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1147/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1212.6B1147.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 606/13
Schlagworte:
Beförderung Anforderungsprofil Ausschreibung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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