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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1140/13

Datum:
11.12.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1140/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1211.6B1140.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1058/13
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung Vergleichsgruppe Abweichung Beurteilungswahrheit
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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