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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1114/13

Datum:
27.11.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1114/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1127.6B1114.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 780/13
Schlagworte:
Beförderung Bestenauslese Aktuelle dienstliche Beurteilungen Statusamtbezogenheit Beurteilungsgespräch
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Stadtamtmannes in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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