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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1059/13

Datum:
11.12.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1059/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1211.6B1059.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 354/13
Schlagworte:
Prüfung Laufbahnprüfung Modulprüfung Nichtbestehen Wiederholungsmöglichkeit Einzelprüfung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Gewährung einer Wiederholungsmöglichkeit für eine Prüfung im Rahmen des Bachelorstudiengangs der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen und hilfsweise die Neubewertung der Prüfungsleistung erstrebt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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