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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1057/13

Datum:
27.11.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1057/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1127.6B1057.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 708/13
Schlagworte:
Beförderung Bestenauslese Aktuelle dienstliche Beurteilungen Inhaltliche Auswertungen
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Städtischen Oberverwaltungsrates in einem Konkurren-tenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

 
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