Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1033/13

Datum:
15.10.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1033/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1015.6B1033.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 181/13
Schlagworte:
Erledigung Einseitige Erledigungserklärung Erledigungsrechtsstreit Streitgegenstand Konkurrentenstreit
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners in einem Konkurrentenstreitverfahren gegen die Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt ist.

Mit der Beförderung des beigeladenen Konkurrenten auf eine andere Stelle hat sich das auf die Nichtbesetzung der streitbefangenen Stelle mit dem Beigeladenen ge-richtete einstweilige Anordnungsverfahren in der Hauptsache erledigt.

Ein schlichtes Austauschen des ursprünglich Beigeladenen gegen den auf einer Be-förderungsrangliste nachfolgenden Beamten im selben einstweiligen Anordnungs-verfahren kommt nicht in Betracht, weil die Auswahl des nachfolgenden Beamten für die streitbefangene Stelle eine selbstständige Auswahlentscheidung und damit einen anderen Streitgegenstand darstellt.

 
Tenor:

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
12345678910
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank