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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1030/13

Datum:
21.11.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1030/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1121.6B1030.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 628/13
Schlagworte:
Dienstpostenbesetzung Auswahlentscheidung Statusamtbezogenheit dienstliche Beurteilung Beurteilungbeitrag früherer Vorgesetzter
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars, der die Besetzung eines Dienstpostens mit einer Konkurrentin verhindern will.

Auch ein in den Ruhestand getretener früherer Vorgesetzter kann einen Beurteilungsbeitrag abgeben.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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