Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 368/12

Datum:
14.11.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 368/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1114.6A368.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 3731/09
Schlagworte:
Übernahme in das Beamtenverhältnis Laufbahnverordnung Höchstaltersgrenze Verzögerung Kinderbetreuung Magisterabschluss Magisteranerkennung Wiederaufgreifen
Leitsätze:

Erfolglose Berufung einer Lehrerin, deren Klage auf Neubescheidung ihres Antrags auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gerichtet ist.

Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Kinderbetreuungszeiten im Zusammenhang mit der Anwendung von Ziffer III. des ermessenslenkenden Erlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Juli 2009 - 211 - 1.12.03.03 - 973 - .

Zu der Erlasslage betreffend die Anerkennung einer Magisterprüfung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen in zwei Fächern.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis 30.000,00 Euro festgesetzt.

 
12456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank