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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2890/12

Datum:
04.11.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2890/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1104.6A2890.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 4516/11
Schlagworte:
Umsetzung dienstliche Gründe amtsangemessener Dienstposten Dienstortwechsel
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Verwaltungsdirektorin auf Zulassung der Berufung, die sich gegen ihre Umsetzung wendet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf 5.000 Euro festgesetzt

 
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