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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2781/12

Datum:
05.09.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2781/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0905.6A2781.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 K 614/11
Schlagworte:
Versetzung in den Ruhestand Zurruhesetzung Dienstunfähigkeit Amtsarzt Amtsärztliches Gutachten Tatsachengrundlage
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag des beklagten Landes auf Zulassung der Berufung gegen die Aufhebung eines Bescheides, mit dem der Kläger wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden war.

Zur gerichtlichen Überprüfung eines amtsärztlichen Gutachtens im Hinblick auf eine hinreichend ermittelte Tatsachengrundlage.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 50.000,00 Euro festgesetzt.

 
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