Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2637/12

Datum:
04.03.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2637/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0304.6A2637.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 1949/11
Schlagworte:
Übernahme in das Beamtenverhältnis Gleichstellungsbeauftragte Ursächlichkeit Kausalität
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Lehrerin auf Zulassung der Berufung, deren Klage auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bzw. Neubescheidung dieses Antrags gerichtet ist.

Zur Frage der Unbeachtlichkeit eines Verfahrensfehlers (mangelnde Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten) gemäß § 46 VwVfG NRW: Der Umstand, dass die Überprüfung der Ursächlichkeit von Kinderbetreuungszeiten für eine verspätete Einstellung sich häufig als komplex darstellt, weil sie die Berücksichtigung zahlreicher einzelfallbezogener, durch den individuellen Lebensweg des betreffenden Beamtenbewerbers bedingter Besonderheiten verlangt, führt nicht zur Annahme eines Beurteilungsspielraums des Dienstherrn.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis zu 30.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank