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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2634/11

Datum:
21.01.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2634/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0121.6A2634.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 K 826/10
Schlagworte:
Schadenersatz Rechtsmittel Zumutbarkeit Vorwerfbarkeit
Leitsätze:

Erfolglose Klage eines Landwirtschaftsdirektors auf Schadensersatz wegen seiner erst vier Jahre nach seiner Auswahl im Stellenbesetzungsverfahren erfolgten Beförderung.

Zum Erfordernis der Einlegung eines Rechtsmittels nach dem in § 839 Abs. 3 BGB enthaltenen allgemeinen Rechtsgedanken.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 14.700,00 Euro festgesetzt.

 
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