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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2586/12

Datum:
17.06.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2586/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0617.6A2586.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 5387/11
Schlagworte:
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Gleichstellungsbeauftragte Personalvertretung Ermessen
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Studienrats, dessen Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gerichtet ist.

Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ist nach dem LPVG nicht beteiligungspflichtig.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt

 

Gründe:

1234567891011121314151617181920212223242526272829
 

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