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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2474/12

Datum:
14.10.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2474/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1014.6A2474.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 3394/10
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung Verweildauer Standzeit Statusamtbezogenheit
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Justizobersekretärs, der sich gegen eine ihm erteilte dienstliche Beurteilung wendet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1234567891011121314151617
 

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