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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2435/12

Datum:
26.08.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2435/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0826.6A2435.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 2053/11
Schlagworte:
Beurteilung Neuerstellung Notenabsenkung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung des beklagten Landes gegen die Verurteilung zur Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung.

Es ist mit allgemein gültigen Bewertungsmaßstäben nicht in Einklang zu bringen, für ein Gesamturteil „übertrifft die Anforderungen“ (4 Punkte) „überragende Leistungen in der Mehrzahl der zu bewertenden Merkmale“ zu verlangen.

Zur Begründung einer Notenabsenkung mit der überdurchschnittlich langen Verweildauer der Beamten in dem betreffenden Amt der Vergleichsgruppe.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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