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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2391/12

Datum:
27.11.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2391/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1127.6A2391.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 K 237/06
Schlagworte:
Schadensersatz Fürsorgepflicht Schulträger Dienstherr Schadstoffbelastung Raumluftbelastung
Leitsätze:

Erfolglose Klage eines Oberstudienrats a.D. auf Schadensersatz aufgrund Fürsorge-pflichtverletzung wegen schadstoffbelasteter Unterrichtsräume.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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