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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2311/11

Datum:
19.09.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2311/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0919.6A2311.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 2757/09
Schlagworte:
Polizeivollzugsdienst Polizeidienstunfähigkeit Laufbahnwechsel Personalrat
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeikommissars auf Zulassung der Berufung, der sich mit seiner Klage gegen einen die Feststellung seiner Polizeidienstunfähigkeit beinhaltenden Bescheid des Dienstherrn wendet.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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