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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 223/13

Datum:
09.09.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 223/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0909.6A223.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 2772/12
Schlagworte:
Dienstliche Beurteilung Schwerbehinderung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Oberregierungsrätin, die mit ihrer Klage eine ihr erteilte dienstliche Beurteilung angreift.

Hatte der Dienstherr im Beurteilungsverfahren keine Kenntnis von den behinderungsbedingten Einschränkungen eines zu beurteilenden Beamten, führt die unzureichende Berücksichtigung dieser Einschränkungen nicht zur Fehlerhaftigkeit der Beurteilung.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

12345678910111213141516171819202122232425
 

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