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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2204/11

Datum:
05.03.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2204/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0305.6A2204.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 3237/10
Schlagworte:
Schadensersatz
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeihauptkommissars a.D. auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf die Verurteilung des Dienstherrn zur Leistung von Schadensersatz gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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