Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2202/12

Datum:
28.01.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2202/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0128.6A2202.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 7439/11
Schlagworte:
Beförderung Schadensersatz Altersbeförderungsverbot
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Akademischen Oberrats, der seine Beförderung bzw. Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung begehrt

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 LVO NRW ist innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze eine Beförderung zulässig.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abge¬lehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils bis 80.000 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank