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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2201/12

Datum:
24.06.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2201/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0624.6A2201.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 3528/11
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung Abänderungsantrag Begründungserfordernis Tatsachen Plausibilisierung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Regierungsdirektors, der sich gegen eine ihm erteilte dienstliche Beurteilung wendet.

Zum Verfahren über einen Antrag, eine dienstliche Beurteilung abzuändern.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

123456789101112131415161718192021222324
 

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