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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2199/12

Datum:
22.05.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2199/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0522.6A2199.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 4574/10
Schlagworte:
Schadensersatz Übernahme in das Beamtenverhältnis
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Studienrätin, deren Klage auf Schadensersatz wegen verspäteter Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis 30.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

123456789101112
 

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