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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2163/12

Datum:
13.02.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2163/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0213.6A2163.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 2068/11
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung Plausibilität Beurteilungsbeitrag
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Kriminaloberkommissars, der sich gegen eine ihm erteilte dienstliche Beurteilung wendet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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