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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 202/13

Datum:
21.08.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 202/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0821.6A202.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 1440/10
Schlagworte:
Modul Modulprüfung Wiederholungsklausur
Leitsätze:

Erfolglose Klage einer Kommissaranwärterin auf Neubewertung sowie hilfsweise auf Neuerstellung einer nicht bestandenen Wiederholungsklausur.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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