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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 197/12

Datum:
26.08.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 197/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0826.6A197.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 1860/11
Schlagworte:
Versetzung dringende dienstliche Gründe Darlegung Außerdienstliches Verhalten
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Studienrats, der sich gegen seine Versetzung wendet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

12345678910111213
 

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