Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1449/11

Datum:
27.06.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 A 1449/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0627.6A1449.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 1891/09
Schlagworte:
Regelbeurteilung Erstbeurteiler Vorgesetzter Vorbeurteilung Verschlechterung Lebens- und Diensterfahrung Beurteilungszeitraum Vollständige Erfassung
Leitsätze:

Erfolgreiche Klage eines Polizeihauptkommissars gegen eine ihm auf der Grundlage der BRL Pol a.F. erteilte dienstliche Beurteilung.

Mit der Erstellung eines Beurteilungsvorschlags gemäß Nr. 9.3 Abs. 2 BRL Pol a.F. darf nicht beauftragt werden, wer bereits zwei Monate vor dem Beurteilungsstichtag seine Funktion als Vorgesetzter verloren hat.

Zu dem Erfordernis, das Gesamturteil einer Beurteilung nach Nr. 8.1 BRL Pol a.F. im Einzelnen zu begründen, wenn es trotz eines Zugewinns an Lebens- und Diensterfahrung schlechter als im Vorbeurteilungszeitraum ausfällt.

Dienstliche Beurteilungen müssen die dienstliche Tätigkeit im maßgeblichen Beurteilungszeitraum grundsätzlich vollständig erfassen.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Das beklagte Land wird verurteilt, die dienstliche Beurteilung vom 9. Januar 2009 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts für die Zeit vom 1. Oktober 2005 bis 31. Juli 2008 erneut dienstlich zu beurteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank