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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1289/12

Datum:
15.04.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1289/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0415.6A1289.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 789/10
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung Voreingenommenheit
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kriminalhauptkommissars, der sich gegen ihm erteilte dienstliche Beurteilungen wendet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536
 

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