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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1268/11

Datum:
02.09.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1268/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0902.6A1268.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 567/11
Schlagworte:
Nebentätigkeit Vergütung Verwirkung
Leitsätze:

Teilweise erfolglose Klage eines Kreissozialrats gegen die Aufforderung, Vergütun-gen aus einer Tätigkeit als Geschäftsführer eines eingetragenen Vereins abzuführen, die seinem Hauptamt zugeordnet war.

 
Tenor:

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Kläger und der Beklagte je zur Hälfte.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 63.960,00 Euro festgesetzt.

 
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