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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 123/13

Datum:
26.02.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 123/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0226.6A123.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 83/11
Schlagworte:
Schadensersatz Beförderung Verschulden dienstliche Beurteilung Statusamtbezogenheit
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kriminalhauptkommissars, dessen Klage auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis 25.000 Euro festgesetzt.

 
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