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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 332/13

Datum:
04.04.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 332/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0404.5B332.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 123/13
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die im Namen der Antragsteller erhobene Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 2. April 2013 wird verworfen.

Die für die Antragsteller auftretende Rechtsanwältin trägt als vollmachtlose Vertreterin die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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