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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 408/13

Datum:
17.09.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 408/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0917.4E408.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 4514/12
 
Tenor:

Nr. 2. des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Der Streitwert wird auf 1.250,- Euro festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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