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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 543/13

Datum:
20.12.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 543/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1220.4B543.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 L 74/12
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird – zugleich unter Abänderung der Streitwertfestsetzung erster Instanz – für beide Rechtszüge auf 50.000 Euro festgesetzt.

 
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