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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 193/13

Datum:
26.07.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 193/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0726.4B193.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 L 1069/12
 
Tenor:

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerin und der Beigeladene die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu je ½. Im Übrigen findet ein Kostenausgleich nicht statt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,- Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435
 

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