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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 500/10

Datum:
28.02.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 500/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0228.4A500.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 K 6442/08
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 21. Januar 2010 ist hinsichtlich des Jahres 2012 sowie hinsichtlich der Kostenentscheidung wirkungslos.

Entsprechend der getroffenen Kostenvereinbarung tragen die Beteiligten jeweils ein Drittel der Gerichtskosten in beiden Instanzen; seine außergerichtlichen Kosten beider Instanzen trägt jeder Beteiligte selbst.

Der Streitwert für das Verfahren zweiter Instanz wird auf 250.000 Euro festgesetzt.

 
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