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Oberverwaltungsgericht NRW, 3 A 1159/07

Datum:
23.06.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 A 1159/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0623.3A1159.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 2411/06
 
Tenor:

Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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