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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 1095/13

Datum:
15.10.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 B 1095/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1015.2B1095.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 L 1210/13
 
Tenor:

Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu jeweils einem Drittel.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.686,- Euro festgesetzt.

 
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