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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 627/13

Datum:
11.12.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 627/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1211.20B627.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 L 271/13
Leitsätze:

Die Antragstellerin zeigte dem Antragsgegner, einem Kreis, an, auf dessen Ge-biet eine Alttextiliensammlung mittels Sammelcontainern durchzuführen. Der Antragsgegner untersagte die Sammlung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Das Verwaltungsgericht lehnte den vorläufigen Rechtsschutzantrag der Antragstellerin ab. Deren Beschwerde hatte keinen Er-folg.

Rechtskraft:
Rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanz-lichen Festsetzung für beide Instanzen auf 14.400,00 € festgesetzt.

 
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