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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 878/12.PVB

Datum:
26.03.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 A 878/12.PVB
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0326.20A878.12PVB.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 33 K 5314/11.PVB
Schlagworte:
Personalrat, Mitglied, Reise, Aufgabenerfüllung, notwendig, Interesse, dienstlich, er¬heblich, Beurteilungsspielraum
Normen:
BPersVG § 44 Abs. 1
Leitsätze:

Einem Personalratsmitglied steht bei Reisen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind, hinsichtlich der Frage, ob an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse besteht (§ 5 Abs. 2 BRKG), ein Beurteilungsspielraum zu.

 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Beteiligte zu 1. wird verpflichtet, dem Antragsteller für die Teilnahme an den Sitzungen des Beteiligten zu 2. in der Zeit von Januar bis Juni 2011 Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 2 BRKG zu gewähren.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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