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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 E 600/13

Datum:
30.09.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 E 600/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0930.1E600.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 737/12
Leitsätze:

Im Konkurrenzstreitverfahren betreffend die Beförderungsrunde 2012 der Deutschen Telekom AG ist der Streitwert auch dann nur einfach festzusetzen, wenn der Antrag sich auf die vorübergehende Freihaltung mehrerer Stellen bei unterschiedlichen Betrieben/Organisationseinheiten auf unterschiedlichen Beförderungslisten richtet.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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