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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 44/13

Datum:
10.07.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 44/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0710.1B44.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1193/12
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 23.580,54 Euro festgesetzt.

 
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