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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 208/13

Datum:
16.07.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 208/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0716.1B208.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1594/12
Schlagworte:
Betriebsrat Beteiligung Weisung Qualifizierungsmaßnahme
Leitsätze:

Die ordnungsgemäße Information und Beteiligung des Betriebsrats (hier eines Postnachfolgeunternehmens) muss sich nicht zwingend aus dem Wortlaut der zur Personalakte des betroffenen Beamten genommenen Dokumente ergeben; sie kann auch sonstigen Umständen entnommen werden.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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