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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1/13

Datum:
12.07.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0712.1B1.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1385/12
Schlagworte:
Beförderungsdienstposten Anforderungsprofil Bestenauslese
Normen:
GG Art.33 Abs.2
Leitsätze:

Zur Unterscheidung von konstitutivem und fakultativem Anforderungsprofil bei der Besetzung von Beförderungsdienstposten (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 16.502,69 Euro festgesetzt.

 
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