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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1329/13

Datum:
20.12.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1329/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1220.1B1329.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 802/13
Leitsätze:

Das Recht auf Überprüfung und ggf. Änderung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten unterliegt der Verwirkung.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 11.744,68 Euro festgesetzt.

 
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