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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1131/13

Datum:
18.10.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1131/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1018.1B1131.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 13 L 485/13
Leitsätze:

Falschangaben in Bezug auf polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Ermittlungsverfahren können die charakterliche Eignung des Bewerbers in Einstellung in den Polizeivollzugsdienst (des Bundes) ausschließen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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